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JUGENDSATZUNG
 

Köln, den 25.02.1982


§ 1 - Mitglieder der Jugendabteilung

Mitglieder der Jugendabteilung des Sport- und Spielvereins 1905 Köln e. V. sind alle Jugendlichen sowie gewählten und berufenen Mitarbeiter der Jugendabteilung.




§ 2 - Verwaltung und Verwendung

Die Jugendabteilung des Sport- und Spielvereins 1905 Köln e. V. führt und verwaltet sich selbständig und entscheidet über die Verwaltung und Verwendung der ihr zufließenden Mittel.

Aufgaben der Jugendabteilung sind unter Beachtung der Grundsätze des freiheitlichen, demokratischen, soziales Rechtsstaates:


 
  • Förderung des Sports als Teil der Jugendarbeit.

  • Pflege der sportlichen Betätigung zur körperlichen Leistungsfähigkeit, Gesunderhaltung und Lebensfreude.

  • Erziehung zur kritischen Auseinandersetzung mit der Situation der Jugendlichen in der modernen Gesellschaft und Vermittlung der Fähigkeit zur Einsicht in gesellschaftliche Zusammenhänge.

  • Entwicklung neuer Formen des Sports, der Bildung und zeitgemäßer Gesellung.

  • Zusammenarbeit mit allen Jugendorganisationen.

  • Pflege der internationalen Verständigung.




§ 3 - Organe

Organe der Jugend des Sport- und Spielverein 1905 Köln e. V. sind:

  • der Vereinsjugendtag

  • der Vereinsjugendausschuss




§ 4 - Vereinsjugendtag

  • Die Vereinsjugendtage sind ordentliche und außerordentliche. Sie sind das oberste Organ der Jugend des Sport- und Spielverein 1905 Köln e. V. Sie bestehen aus allen Mitgliedern der Jugendabteilung, die das 14. Lebensjahr vollendet und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Altersgrenze gilt nicht für die gewählten und berufenen Mitarbeiter.

  • Aufgaben der Vereinsjugendtage sind:

    1. Festlegung der Richtlinien für die Tätigkeit des Vereinsjugendausschusses.

    2. Entgegennahme der Berichte und des Kassenabschlusses des Vereinsjugendausschusses.

    3. Beratung der Jahresrechnung und Verabschiedung des Haushaltsplanes.

    4. Entlastung des Vereinsjugendausschusses.

    5. Wahl des Vereinsjugendausschusses.

    6. Falls erforderlich, Wahl der Delegierten zu Jugendtagen auf Kreis-/Stadtebene, zu denen der Verein delegationsberechtigt ist.

    7. Beschlussfassung über vorliegende Anträge.

  • Der ordentliche Vereinsjugendtag findet alle 2 Jahre statt. Er wird zwei Wochen vorher vom Vereinsjugendausschuss unter Bekanntgabe der Tagesordnung und der eventuellen Anträge durch Aushang einberufen. Auf Antrag eines Drittels der stimmberechtigten Mitglieder des Vereinsjugendtages oder eines mit 50 % der Stimmen gefassten Beschlusses des Vereinsjugendausschusses, muss ein außerordentlicher Vereinsjugendtag innerhalb von 2 Wochen mit einer Ladungsfrist von sieben Tagen stattfinden.

  • Der Vereinsjugendtag wird beschlussunfähig, wenn die Hälfte der nach der Anwesenheitsliste stimmberechtigten Teilnehmer nicht mehr anwesend ist. Voraussetzung ist aber, dass die Beschlussunfähigkeit durch den Versammlungsleiter auf Antrag vorher festgestellt ist.

  • Bei Abstimmungen und Wahlen genügt die einfache Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten.

  • Die Mitglieder der Jugendabteilung haben je eine nicht übertragbare Stimme.




§ 5 - Vereinsjugendausschuss

  • Der Vereinsjugendausschuss besteht aus:
    Dem Jugendleiter und seinem Stellvertreter, einem Kassierer, einem Schriftführer, einem weiteren Beisitzer und 2 Jugendvertretern, die zurzeit der Wahl noch Jugendliche sind.

  • Der Jugendleiter des Vereinsjugendausschusses vertritt die Interessen der Vereinsjugend nach innen und außen.
  • Der Jugendleiter ist Mitglied des Vereinsvorstandes.

  • Die Mitglieder des Vereinsjugendausschusses werden von dem Vereinsjugendtag für zwei Jahre gewählt und bleiben bis zur Neuwahl des Vereinsjugendausschusses im Amt.

  • In den Vereinsjugendausschuss ist jedes Vereinsmitglied wählbar.

  • Der Vereinsjugendausschuss erfüllt seine Aufgaben im Rahmen der Vereinssatzung, der Jugendordnung sowie der Beschlüsse des Vereinsjugendtages.

    Der Vereinsjugendausschuss ist für seine Beschlüsse dem Vereinsjugendtag und dem Vorstand des Vereins verantwortlich.

  • Die Sitzungen des Vereinsjugendausschusses finden nach Bedarf statt. Auf Antrag der Hälfte der Mitglieder des Vereinsjugendausschusses ist vom Jugendleiter eine Sitzung binnen zwei Wochen einzuberufen.

  • Der Vereinsjugendausschuss ist zuständig für alle Jugendangelegenheiten des Vereins. Er entscheidet über die Verwendung der der Jugendabteilung zufließenden Mittel.

  • Zur Planung und Durchführung besonderer Aufgaben kann der Vereinsjugendausschuss Unterausschüsse bilden. Ihre Beschlüsse bedürfen der Zustimmung des Vereinsjugendausschusses.




§ 6 - Spielordnung

Einzelheiten der Wettkämpfe regelt die Spielordnung und die Jugendspielordnung des WFLV. Die Selbstverantwortung der Jugendlichen für die Einhaltung der geltenden Bestimmungen ist zu stärken.




§ 7 - Jugendordnungsänderungen

Änderungen der Jugendordnung können nur von dem ordentlichen Vereinsjugendtag oder einem speziell zu diesem Zweck einberufenen außerordentlichen Vereinsjugendtag beschlossen werden. Diese Änderungen bzw. Beschlüsse müssen vom Vereinsvorstand genehmigt und von der ordentlichen Hauptversammlung des Sport- und Spielverein 1905 e. V. bestätigt werden.

Änderungen der Jugendordnung bedürfen beim Vereinsjugendtag zwei Drittel der anwesenden Stimmberechtigten.